AGB (Anmeldeschluss/Zahlungsmöglichkeiten/Zahlungsternim/ Datenschutz

AGB / Datenschutz


AGB: Anmeldeschluss / Zahlungsmöglichkeiten / Zahlungstermin / Datenschutz


Anmeldeschluss

2 Tage vor dem Anlass/der Tour

(bei mehrtägigen Anlässen 5 Tage vor dem Anlass/der Tour).

Spätere Anmeldung: Auf telefonischer Anfrage oder wenn der Anlass/die Tour noch nicht ausgebucht ist.


Zahlungstermin/ -bedingungen
Ist der Betrag
bis 2 Tage vor der Tour/dem Anlass nicht eingetroffen, kann der Vertrag vom Guide/Veranstalter aufgelöst werden und die Rücktrittskosten (vgl. unten) verlangen.


Zahlungsmöglichkeiten
1. Überweisung

Nach der Buchung der Tour ist der gesamte Betrag bis 2 Tage vor dem Anlass/der Tour an folgende Stelle zu bezahlen:

Outdoorerlebnisse
Martin Tschirky
Am Rosenberg 14
9410 Heiden

Tel. 076 801 13 02


Bankverbindung
Raiffeisenbank Heiden
IBAN:  CH28 8080 8003 8187 9609 2

2. Barbezahlung auf Anfrage

Nach Vereinbarung ist es auch möglich den Anlass/die Tour gleich vor dem Beginn des Anlasses, am Start der Tour bar zu bezahlen.

Anmeldung
Die Anmeldung des Gastes versteht sich als definitive Buchung und ist mit der Rückbestätigung des Guides/des Veranstalters verbindlich, dies gilt sowohl bei schriftlicher und als auch bei telefonischer Anmeldung.
Anmeldebestätigung: In der Regel schriftlich.

Meldet ein Gast weitere Teilnehmende an, so steht er für deren Aufgaben und Pflichten, insbesondere die Bezahlung des Betrages ein.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail (Schaltfläche Tour buchen drücken, Anmeldeformular ausfüllen) oder in Absprache mit dem Guide/Veranstalter per Telefon (076 801 13 02).


Teilnehmerzahl und Durchführung

Mindestteilnehmerzahl: Für jeden Anlass/Tour gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht kann der Anlass/die Tour durch den Guide/Veranstalter abgesagt werden.

Bei einer vereinbarten Preisanpassung kann der Anlass/die Tour trotzdem durchgeführt werden.

Weitergehende Forderungen: Keine


Teilnahmebedingungen

Der Gast fühlt sich gesundheitlich, konditionell und mental in der Lage, an Anlass/an der Tour mit dem entsprechenden Schwierigkeitsgrad teilzunehmen, dazu gehören Fallweise auch Trittsicherheit und Schwindelfreiheit.


Der Gast ist entsprechend ausgerüstet. Bei Schneeschuhwanderungen mit LVS wird erwartet, dass der Teilnehmende mit seiner persönlichen Sicherheitsausrüstung vertraut ist.


Das Mitführen von Hunden bedarf der vorgängigen Einwilligung des Guides/des Veranstalters.



Annullierung durch den Gast

Tagestouren

Rücktrittskosten bei Rücktritt des Kunden nach seiner Anmeldung (dies gilt insbesondere auch bei Nichterscheinen) :

Rücktritt vom Vertrag durch den Gast 21-30 Tage vor dem Anlass: 50% des Preises sind durch den Gast zu erbringen.

Rücktritt vom Vertrag durch den Gast 20-10 Tage vor dem Anlass: 75% des Preises sind durch den Gast zu erbringen.

Rücktritt vom Vertrag durch den Gast 09-00 Tage vor dem Anlass: 100% des Preises sind durch den Gast zu erbringen.


Mehrtagestouren und Yoga-Retreats

Rücktrittskosten bei Rücktritt des Kunden nach seiner Anmeldung (dies gilt insbesondere auch bei Nichterscheinen) :

Rücktritt vom Vertrag durch den Gast bis 21 Tage vor dem Anlass: 50% des Preises sind durch den Gast zu erbringen.

Rücktritt vom Vertrag durch den Gast 21-00 Tage vor dem Anlass: 100% des Preises sind durch den Gast zu erbringen.


Bei einer Absage oder Nichterscheinen durch den Gast können allenfalls entstandene Kosten und Verpflichtungen gegenüber Dritten dem Gast in Rechnung gestellt werden.


Nicht erscheinen des Gastes (z.B. auch wegen Epidemien/Krankheit) : Kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Annullierungskostenversicherung wird empfohlen.


Absage/Änderung des Anlasses/der Tour durch den Guide/den Veranstalter
 
Bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Steinschlaggefahr, Lawinengefahr, Epidemien), gefährlichen Umständen oder ungeeigneter Wetterprognose, etc.: Der Anlass/die Tour kann duch den Guide/Veranstalter (wenn möglich in Absprache mit dem Gast) abgeändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Nach Möglichkeit bietet der Guide/Veranstalter eine Alternative an.


Ist der Guide z.B. wegen Krankheit kurzfristig verhindert, so sorgt er nach Möglichkeit für einen Ersatz oder für die Durchführung an einem späteren Datum.


Sofern in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann der Guide/der Veranstalter bei ungenügender Teilnehmerzahl einen Anlass/eine Tour absagen.


Absage durch den Guide/Veranstalter: Betrag wird zurückbezahlt. Keine weiteren Ansprüche des Kunden.


Unzureichende Fitness/Krankheit/Ausrüstung des Gastes: Muss dann der Anlass/die Tour abgebrochen/abgeändert werden oder der Gast kann am Anlass/an der Tour nicht teilnehmen: Kein Anspruch auf Rückerstattung, der Betrag bleibt geschuldet.


Dem Guide/dem Veranstalter ist es erlaubt, die Teilnahme eines Gastes zu verweigern, wenn dieser nicht den Vorgaben entsprechend ausgerüstet am Ausgangspunkt erscheint. Er handelt damit im Interesse der Sicherheit und auf Rücksicht auf die anderen Teilnehmenden. Der Betrag bleibt geschuldet.


Routenänderungen unterwegs aus Gründen der Sicherheit oder der Witterung liegen im Ermessen und in der Verantwortung des Guides/des Veranstalters. Die Voraussetzungen der Gäste werden dabei berücksichtigt.


Leistungen

Im Preis inbegriffen: Führung und im Angebot angepriesene Leistungen (z.B. Planung, Organisation und Durchführung des Anlasses / der Tour)

Im Preis nicht einbegriffen: Transportkosten, Mietmaterial, Unterkunft


Ton- und Bildmaterial

Der Gast ist einverstanden, dass Ton- und Bildmaterial, die während dem Anlass/der Tour aufgenommen werden weiterverwendet werden dürfen, z.B. für Werbezwecke. Für den Gast gibt es keine Entschädigung. Der Gast darf bei der Anmeldung verlangen, dass Ton- und Bildmaterial von ihm nicht weiterverwendet werden dürfen.


Versicherung des Gastes / Annullierungskostenversicherung

Ist Sache des Teilnehmers (z.B. gegen Unfall, Krankheit und Rettung). Annullierungskostenversicherung und REGA-Mitgliedschaft wird empfohlen.


Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, auch für natürliche Risiken, die man nie ganz ausschliessen kann.


Gerichtsstand

Bei unlösbaren Meinungsverschiedenheiten entscheidet ein paritätisches Schiedsgericht. Das Schweizer Recht ist gültig. Einziger Gerichtsstand ist der Wohnort des Guides/des Veranstalters.


Datenschutzbestimmungen

Es gelten die üblichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Daten werden gespeichert, weiterverwendet aber nicht an Dritte weitergegeben. Die Adressen der Gäste können auch für den Versand eigener Angebote an diese Adressaten weiterverwendet werden.

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